Diese kann für Linz, Wels und Salzburg verwendet werden. Muss selbständig jedes Jahr im Landesverbandsbüro neu angefordert werden.
Die Karte gilt: Linz - Landstrasse von 06.00 - 10.30 Uhr Wels - Ostteil des Kaiser Josef-Platz von 06.00 - 11.00 Uhr Wels - Stadtplatz (Mittelteil) von 06.00 - 10.00 Uhr Salzburg - Fußgängerzonen von 06.00 - 10.30 Uhr
Dies ist verankert in der 19. STVO-Novelle laut § 76a Fußgängerzone Absatz 4: Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg, die zur Ausübung der Tätigkeit als Handelsvertreter dienen, können mit der Parktafel die Fußgängerzone dauernd oder zu bestimmten Zeiten befahren.
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